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Ein Grund dafür ist mit Sicherheit die Stützung des Arbeitsmarktes in der Vergangenheit beispielsweise mit der Hilfe von Kurzarbeitergeld, welches aber, wie auch die anderen Förderungen, nicht unbegrenzt gewährt wird. Es ist zu erwarten, dass gerade im kommenden Jahr die „Krise“ nochmals auf die einzelnen Arbeitsverhältnisse durchschlägt.
In der Elternzeit hat der Elternzeitler (also Mutter oder Vater) einen Anspruch darauf, mindestens 15 bis max. 30 Stunden pro Woche bei seinem Arbeitgeber zu arbeiten, sofern...
Hinsichtlich der häufiger vorkommenden Fragestellungen bzgl. einer Benachteiligung im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens (vor dem Hintergrund des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes) hat das BAG entschieden,
In den letzten Jahren haben Angestellte -statistisch gesehen- durchschnittlich knapp 12 Tage im Jahr wegen Krankheit gefehlt. Natürlich gibt es Zeiten, in denen sich die Fehltage vermehren, zum Beispiel durch einen Sportunfall und anschließender Operation oder durch schwerwiegende Krankheiten, bei denen eine Genesung nicht oder schwer abzusehen ist. Muss ich dann Angst um meinen Job haben? Darf dann bzw. ab wann darf ein Arbeitgeber kündigen?
Passieren kann es jedem–jederzeit. Durch einen Unfall oder durch eine hartnäckige Krankheit kann man im Beruf lange ausfallen. Was passiert dann eigentlich mit dem gesetzlichen Mindest-Urlaubsanspruch, der einem vor der Arbeitsunfähigkeit noch zustand?
In der Regel darf ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer nur dann verhaltensbedingt kündigen, wenn er ihn zuvor schriftlich abgemahnt hat. Vor diesem Hintergrund wird klar, was eine Abmahnung eigentlich ist -…
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die dreiwöchige Klagefrist, die für Kündigungsschutzklagen gilt, auch in dem Fall einzuhalten ist, wenn der Arbeitgeber die Kündigungsfrist zu kurz bemisst.
Gerade im Bereich des Themenkomplexes Krankheit und Kündigung des Arbeitsverhältnisses, hält sich in der allgemeinen Meinung der Irrglaube, dass ein Arbeitsverhältnis während einer Krankheit nicht gekündigt werden könnte.
In der vernetzten Welt gehört die Teilnahme an Businessplattformen (z.B. Xing, LinkedIn) Blogs, Foren und Communities (wie z.B. Facebook, Twitter, etc.) zur Normalität. Das Gleiche gilt für eigene Homepages, die mit Fotos und Kommentaren (evtl. auch peinlichen) gespickt sind. Sie werden sich fragen, was hat das mit meiner Karriere zu tun?
Der Sommer kann kommen… Hitzefrei ! ? !