Der Rechtsanwalt muß nicht teuer sein!

Die Kanzlei Baumhäkel rechnet wie alle Rechtsanwälte grundsätzlich auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) mit ihren Mandanten, bzw. soweit vorhanden mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, ab. Dies unter der Voraussetzung, dass die Gegenseite die Kosten nicht trägt.

In aller Regel werden die Kosten im zivil- oder arbeitsrechtlichen Bereich in Abhängigkeit vom Streitwert oder Gegenstandswert berechnet. Im strafrechtlichen (auch Ordnungswidrigkeiten) Bereich erfolgt die Abrechnung auf der Basis von Stundensätzen oder nach dem RVG. Bitte sprechen Sie uns offen auf dieses Thema an, soweit sich für Sie Fragen oder Probleme ergeben sollten.

Sofern sich die Tätigkeit im Rahmen einer außergerichtlichen Beratung bewegt, hierzu gehört bspw. auch die Erstellung von Verträgen etc., so rechnen wir mit Ihnen regelmäßig auf Stundenbasis ab, so Sie nur die Leistung bezahlen, die auch angefallen ist. Informationen hinsichtlich des voraussichtlich zu erwartenden Zeitaufwandes erhalten Sie selbstverständlich gerne vorab.

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so klären wir gerne die Kostendeckung mit Ihrer Versicherung ab. Bitte beachten Sie, dass die Übernahme und Durchführung des Mandates stets unabhängig von der Übernahme der Kosten durch Dritte (Gegner, Rechtsschutzversicherung, etc.) erfolgt.

Um unsere Buchhaltung zu entlasten rechnen wir teilweise über eine Verrechnungsstelle für Anwälte ab. Dies ist vergleichbar mit den, Ihnen vielleicht bekannten Privatärztlichen Verrechnungsstellen im Bereich der Ärzte und Zahnärzte. Zusätzliche Kosten fallen hierbei für Sie nicht an. Ferner weisen wir der guten Ordnung halber darauf hin, dass die anwaltliche Schweigepflicht davon natürlich nicht tangiert wird.

Verfügen Sie nicht über die Mittel einen Rechtsanwalt zu beauftragen, so prüfen wir selbstverständlich auch, ob für Sie die Voraussetzungen zur Gewährung von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe gegeben sind.

Den Volltext des RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Stand 22.12.2010) finden Sie hier.
Zum Download: rvg-gesamt.pdf