Bundesverband der ArbeitgeberDEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND Tarifverträge - Hans Böckler StiftungTarifregister NRWDeutsche Rentenversicherung BundBundesagentur für ArbeitBundesministerium für Arbeit und Soziales BundesarbeitsgerichtGERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION - Deutsch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, der obersten Gerichtshöfe…
Arbeitnehmer dürfen nicht in Konkurrenz zu ihren Arbeitgebern treten. Das gilt während des Arbeitsverhältnisses und ggf. darüber hinaus. Während des Arbeitsverhältnisses verbietet ganz allgemein die sog. Treuepflicht, dass der Arbeitnehmer…
Die betriebsbedingte Kündigung von Stammarbeitnehmern ist wegen alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten unwirksam, wenn der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer beschäftigt, mit denen er ein nicht schwankendes, ständig vorhandenes (Sockel-)Arbeitsvolumen abdeckt. Dieses entschieden die Richter des…
Was ist ein kurzfristiger Minijob? "Kurzfristige Minijobs" sind begehrt bei Arbeitnehmern, insbesondere auch bei Ferienjobbern und deren Arbeitgebern. Sie sind nicht - wie die regulären Minijobs - auf 450 €…
Wesentlicher Teil variabler Vergütungssysteme sind beispielsweise Zielvereinbarungen. In Zielvereinbarungen legen Arbeitnehmer und Arbeitgeber fest, dass der Arbeitnehmer innerhalb einer bestimmten Zeit ein konkretes Arbeits- oder Leistungsziel erreichen muss. Als Gegenleistung…
Hier finden unsere Mandanten - sofern dies vereinbart wurde und gewünscht ist - den Zugang zur persönlichen Onlineakte. Die Zugangsdaten haben Sie von uns persönlich erhalten. Folgende Dateiformate können…
Ich bin ein Testartikel des neuen Strafrecht Glossars
Wenn Arbeitnehmer aus Krankheitsgründen unverschuldet arbeitsunfähig sind, haben sie bis zu sechs Wochen lang einen Anspruch auf die Fortzahlung ihres Arbeitslohns. Für Kleinbetriebe können solche Zahlungen schwer zu schultern sein. Sie werden deshalb von den Entgeltfortzahlungskosten entlastet:
Sobald ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber mitteilt, dass er in Elternzeit gehen will, genießt er Sonderkündigungsschutz (§ 18 BEEG). Dieser Schutz tritt frühestens acht Wochen vor dem Beginn der Elternzeit ein und dauert bis zu ihrem Ende. Kündigungen sind währenddessen
Außertarifliche Angestellte nennt man Arbeitnehmer, die zwar im Geltungsbereich eines Tarifvertrages arbeiten, aber nicht von ihm erfasst sind.