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Rechtsanwalt für Mietrecht in Mainz und Wiesbaden
Rechtsanwalt für Mietrecht in Mainz

Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt für Mietrecht fachkundig beraten

Sowohl das Mietrecht (Wohnraummiet- und Gewerbemietrecht) als auch das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) lassen sich als Teilgebiete dem Oberbegriff des Rechts rund um die Immobilie zuordnen. Innerhalb dieser beiden Bereiche können immer wieder Fragen und Probleme auftauchen, die einer fachkompetente und individuelle Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht bedürfen. Die Kanzlei Baumhäkel steht Ihnen unter anderem mit einem Rechtsanwalt für Mietrecht in Mainz und einem Anwalt für Mietrecht in Wiesbaden bei allen Ihren mietrechtlichen und wohnungseigentumsrechtlichen Anliegen mit Rat und Tat zur Seite.

  • Beratung und Vertretung sowohl von Mietern als auch Vermietern.
  • Gestaltung/Entwurf, Prüfung, und Verhandlung von Mietverträgen
  • Beratung und Vertretung im Bereich der Durchführung des bestehenden Mietverhältnisses, seiner Verlängerung und natürlich auch der Beendigung des Mietverhältnisses
  • Fragen rund um Mieterhöhungen und Mietminderungen
  • Probleme im Bereich der Betriebskostenabrechnungen und Kautionsabrechnungen
  • Verwertung von Mietsicherheiten (Mietkaution) / Sicherheitsverwertungen
  • Mietrückstand / rückständige Mietzahlungen
  • Beratung, Vertretung und Durchsetzung Ihrer Interessen im Bereich von Kündigungen (fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung), Eigenbedarfskündigung, wirtschaftliche Verwertung der Mietimmobilie
  • Vorbereitung und Durchführung von Räumungsklagen (für Vermieter) und die Abwehr von Räumungsklagen (für Mieter)
  • Mietaufhebungsvereinbarung
  • Abmahnungen des Mieters bei vertragswidrigem Verhalten
  • Ansprüche auf Beseitigung von Mängeln bzw. Mängelbeseitigung
  • rechtliche Probleme im Bereich von Renovierungen, Schönheitsreparaturen, Sanierungen, Streit mit den durchführenden Handwerkern, etc.
  • Prozeßführung
  • Besonders im Wohnraummietrecht sind vielzählige Vorschriften, die dem Schutz des Mieters dienen, zu beachten. Unser Rechtsanwalt für Wohnungsmietrecht berät Sie sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite kompetent und individuell und setzt Ihre Ansprüche gegebenenfalls auch gerichtlich durch. So gehören bspw. Mietstreitigkeiten, Vertragsgestaltung, Prüfung und Verhandlung von Mietverträgen, Abwicklung und Kündigungen von Mietverhältnissen sowie Mieterhöhungen bzw. -minderungen zu seinem Tagesgeschäft.

Inwieweit und auf welche Weise Ihnen unser Rechtsanwalt für Mietrecht bei Ihren das Mietrecht oder Wohnungseigentumsrecht betreffenden Anliegen individuell weiter helfen kann, lässt sich am besten innerhalb eines persönlichen Gesprächs in unserer Zentrale in Mainz oder unserer Filiale in Wiesbaden erörtern. Kontaktieren Sie uns zur Vereinbarung eines ersten Beratungstermins entweder über unser Kontaktformular oder nutzen Sie unsere Hotline-Nummer +49 (0) 6131 – 143 43 63.

  • Vertragsgestaltung und Prüfung von gewerblichen Mietverträgen
  • Kündigung (Vorbereitung und Durchführung sowie deren Abwehr) eines gewerblichen Mietvertrages
  • Beendigung (Beratung und Vertretung bei Mietaufhebungsverträgen) des gewerblichen Mietvertrages a
  • Beratung bei Fragen und Unklarheiten bzgl. der Vertragslaufzeit, Betriebskosten, Nebenabreden, Ein- und Umbauten, Eignung (bauliche) und Probleme mit ordnungsbehördlichen Auflagen und Genehmigungen, Konkurrenzschutz und Wettbewerbsverbote, Mietsicherheiten (Kaution), Schadenersatzansprüche, Untermiete, etc.
  • Räumungsverfahren
  • gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen
  • Im Gegensatz zum Wohnraummietrecht ist das Gewerbemietrecht nicht in dem hohen Maße von Mieterschutzvorschriften geprägt, wodurch in vielerlei Hinsicht abweichende Regelungen möglich sind. Unser Anwalt für Gewerbemietrecht berät Sie als Mieter oder Vermieter auf diesem Teilgebiet des Mietrechts sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. Dementsprechend ist er durch Kenntnis der Interessenlage der jeweils gegnerischen Partei dazu in der Lage, gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte und nachhaltige Lösung für das bestehende Problem zu entwickeln. So werden Sie durch unseren Mitarbeiter bspw. im Rahmen der Vertragsgestaltung und bei Gewährleistungsfragen, Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen bis hin zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf dem Wege einer Räumungsklage oder Zwangsvollstreckung unterstützt.

Inwieweit und auf welche Weise Ihnen unser Rechtsanwalt für Mietrecht bei Ihren das Mietrecht oder Wohnungseigentumsrecht betreffenden Anliegen individuell weiter helfen kann, lässt sich am besten innerhalb eines persönlichen Gesprächs in unserer Zentrale in Mainz oder unserer Filiale in Wiesbaden erörtern. Kontaktieren Sie uns zur Vereinbarung eines ersten Beratungstermins entweder über unser Kontaktformular oder nutzen Sie unsere Hotline-Nummer +49 (0) 6131 – 143 43 63.

  • Fragen rund um die Begründung des Wohnungseigentums
  • Probleme hinsichtlich der Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander und mit der Hausverwaltung
  • Baulichen Veränderungen im Gemeinschaftseigentum (Notwendigkeit und Durchführung von Maßnahmen der Modernisierung)
  • Fragen bzgl. der Verwaltung des gemeinschaftlichen Wohnungseigentums
  • Abrechnung und Verteilung der Bewirtschaftungskosten der Immobilie sowie der Verwaltervergütung
  • Einberufung, Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung
  • Beschlussanfechtung – Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung
  • Durchführung von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang Wohnungseigentum

Durch das Wohnungseigentumsrecht werden die Rechtsverhältnisse hinsichtlich des Wohneigentums geregelt. In diesem Bereich können Probleme zwischen den Wohnungseigentümern untereinander, zwischen den einzelnen Eigentümern und der Verwaltung oder zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und Dritten auftreten. So berät und vertritt Sie unser Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht bspw. kompetent bei Fragen zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum und zu Sondernutzungsrechten oder vertritt für Sie Ihre Interessen auf Wohnungseigentümerversammlungen.
Inwieweit und auf welche Weise Ihnen unser Rechtsanwalt für Mietrecht bei Ihren das Mietrecht oder Wohnungseigentumsrecht betreffenden Anliegen individuell weiter helfen kann, lässt sich am besten innerhalb eines persönlichen Gesprächs in unserer Zentrale in Mainz oder unserer Filiale in Wiesbaden erörtern. Kontaktieren Sie uns zur Vereinbarung eines ersten Beratungstermins entweder über unser Kontaktformular oder nutzen Sie unsere Hotline-Nummer +49 (0) 6131 – 143 43 63.