Änderungen im Bereich Elternzeit – BEEG – „Großelternzeit“
Ab Februar 2009 können nun auch Großeltern in „Großelternzeit“ gehen (Kinder minderjährig oder der Nachwuchs kam während der Schul- oder Ausbildungszeit).
Die Mindestelternzeit beträgt jetzt 2 Monate.
Thomas Baumhäkel
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht