Arbeitszeugnis
Wenn sein Arbeitsverhältnis endet, kann jeder Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis verlangen. Oder ein Zwischenzeugnis, falls er in Elternzeit geht.
Wenn sein Arbeitsverhältnis endet, kann jeder Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis verlangen. Oder ein Zwischenzeugnis, falls er in Elternzeit geht.
Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Beispiele: Zuweisung anderer Aufgaben, Lohnänderung,Übertariflicher Lohn, Vertragsstrafe
In der Regel darf ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer nur dann verhaltensbedingt kündigen, wenn er ihn zuvor schriftlich abgemahnt hat. Die Abmahnung muss den Vorwurf bezeichnen und für den Wiederholungsfall – zumindest sinngemäß – eine Kündigung androhen. Das gilt sowohl für ordentliche als auch für außerordentliche Kündigungen aus verhaltensbedingten Gründen. Beispielsweise, wenn ein Mitarbeiter unerlaubt das Telefon oder Internet für private Zwecke nutzt.
Seit dem 01.01.2006 sind Abfindungen als Einkommen zu versteuern. Nach der „Fünftelungsregelung“ des § 24 EStG i. V. m. § 34 EStG kann man allerdings eine ermäßigte Besteuerung beantragen.
Auch auf Arbeitslosengeld werden Abfindungen in der Regel nicht angerechnet. Aber: Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Abfindung in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbart und erhält der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt schon ALG II, dann wirkt die Abfindung leistungsmindernd.
Häufig vereinbart man Abfindungen auch, um einen arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit bzw. eine Kündigungsschutzklage durch Prozessvergleich zu beenden. Dabei unterzeichnet man in der Regel eine Ausgleichsklausel,
Eine Abfindung beanspruchen kann ein gekündigter Arbeitnehmer grundsätzlich nicht. Nur in folgenden Fällen ist sein Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet:
Fest steht: Bei einer Kündigung hat ein Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Abfindung.
Im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts bleibt es bislang dabei, dass sich eine Tätigkeit im kirchlichen Bereich und eine Scheidung mit anschließender eheähnlicher Lebensgemeinschaft und Wiederverheiratung nicht „vertragen“…
Ein Grund dafür ist mit Sicherheit die Stützung des Arbeitsmarktes in der Vergangenheit beispielsweise mit der Hilfe von Kurzarbeitergeld, welches aber, wie auch die anderen Förderungen, nicht unbegrenzt gewährt wird. Es ist zu erwarten, dass gerade im kommenden Jahr die „Krise“ nochmals auf die einzelnen Arbeitsverhältnisse durchschlägt.