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Ausgleichsklausel

Häufig vereinbart man Abfindungen auch, um einen arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit bzw. eine Kündigungsschutzklage durch Prozessvergleich zu beenden. Dabei unterzeichnet man in der Regel eine Ausgleichsklausel, nach der weitere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nicht mehr bestehen.

Als Entschädigung für den zukünftigen Verdienstausfall unterliegen Abfindungen nicht der Sozialversicherungspflicht. Vorausgesetzt, es handelt sich um echte Abfindungen und nicht um rückständige Zahlungen von Lohn, Zulagen oder Ähnlichem.