Teilzeitarbeit in Elternzeit mitunter schwierig
In der Elternzeit hat der Elternzeitler (also Mutter oder Vater) einen Anspruch darauf, mindestens 15 bis max. 30 Stunden pro Woche bei seinem Arbeitgeber zu arbeiten, sofern...
Informationen zum Thema Elternzeit, Elterngeld, Kündigungsschutz und Perspektiven nach der Elternzeit befassen.
In der Elternzeit hat der Elternzeitler (also Mutter oder Vater) einen Anspruch darauf, mindestens 15 bis max. 30 Stunden pro Woche bei seinem Arbeitgeber zu arbeiten, sofern...
Änderungen im Bereich Elternzeit – BEEG „Großelternzeit“ - Ab Februar 2009 können nun auch Großeltern in „Großelternzeit“ gehen
Zum 01.01.2007 ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Kraft getreten. Die dort getroffenen Regelungen gelten allerdings nur für die, ab dem 01.01.2007 geborenen oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommenen Kinder.
Noch während seines Urlaubes - wegen der Geburt - „kontaktierte“ ihn sein Arbeitgeber, um ihn davon zu unterrichten, dass sein Arbeitsplatz weggefallen sei und dass man ihm trotzdem noch ein „großzügiges“ Angebot – Aufhebungsvertrag – unterbreiten wolle.
Der Alltag mit Kind ist wunderschön und furchtbar anstrengend. Aber irgendwann kommt für viele Mütter die Frage: “Will bzw. muss ich wieder arbeiten gehen?“