Gerade im Bereich des Themenkomplexes Krankheit und Kündigung des Arbeitsverhältnisses, hält sich in der allgemeinen Meinung der Irrglaube, dass ein Arbeitsverhältnis während einer Krankheit nicht gekündigt werden könnte. Da wir uns nicht bzw. nicht mehr in der Zeit der DDR befinden, bleibt nur die grundsätzliche Klarstellung, dass es eben kein Kündigungsverbot während einer Krankheit gibt.
Grundvoraussetzung ist, dass Ihr Arbeitsverhältnis unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes KSchG fällt, denn nur dann benötigt Ihr Arbeitgeber für eine wirksame ordentliche Kündigung überhaupt einen Grund.
Interessanter ist vor diesem Hintergrund daher die Frage, ob und wann ein Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen kann. Die krankheitsbedingte Kündigung ist ein Unterfall der personenbedingten Kündigung. Einer Abmahnung, wie bspw. im Bereich der verhaltensbedingten Kündigung, bedarf es hier nicht. Die Rechtsprechung hat im Rahmen der Kündigungsbewertung drei Grundvoraussetzungen für erforderlich erachtet. Zum einen müssen zum Zeitpunkt der Kündigung Tatsachen vorliegen, die eine Prognose bzgl. weiterer zu erwartender Erkrankungen zulassen – sog. „negative Prognose“. Diese zu erwartenden Fehlzeiten müssen weiterhin zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen (Betriebsablaufstörungen, Lohnfortzahlungskosten, etc.) führen. Schließlich muß noch eine Interessenabwägung vorgenommen werden, da Krankheiten, die ihre Ursachen z.B. in den Arbeitsumständen haben, anders zu bewerten sind als andere. Dabei haben sich folgende unterschiedliche Fallkonstellationen herausgebildet: Häufige Kurzerkrankungen / Dauernde Arbeitsunfähigkeit / Langandauernde Krankheit / Krankheitsbedingte Leistungsminderung. Nicht jede Krankheit führt natürlich direkt zu einer Gefährdung des Arbeitsplatzes, aber sobald die Fehlzeiten zunehmen, sollte Ihre individuelle Situation unbedingt von einem Fachmann und Spezialisten für Arbeitsrecht geprüft werden, um Ihre Risiken und Handlungsoptionen zu klären.
Bleiben Sie, bzw. werden Sie gesund….
Thomas Baumhäkel
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht