[frame src=“http://ocean.baumhaekel.de/wp-content/uploads/2012/06/Jetzt-schon-an-spaeter-denken.jpg“ alt=“Jetzt schon an später denken“ width=“150″ height=“90px“ lightbox=“on“ title=“Jetzt schon an später denken! Bild: © olly – Fotolia.com“ align=“left“ ]Viele junge Familien verdrängen in jungen Jahren die Tatsache, dass auch das Leben jüngerer Eltern, schnell zu Ende sein kann. Sofern keine großen Vermögenswerte vorhanden sind oder auch keine Belastungen (z.B. durch eine Hausfinanzierung) ist der Gedanke an das eigene Ableben nicht so gegenwärtig.
Allen Beteiligten ist grundsätzlich nahe zu legen, ein Testament zu erstellen, damit für den Fall der Fälle wirklich alles klar geregelt ist. Auch wenn der Gedanke daran für viele ein wenig merkwürdig klingt, so bleibt es doch bei der Tatsache, dass niemand früher stirbt, nur weil er sein Testament gemacht hat. In Familien mit Trauschein ist grundsätzlich per Gesetz schon vieles geregelt.
Sofern aber eine nichteheliche Lebensgemeinschaft vorliegt, tauchen die ersten Probleme auf. Denn der überlebende Partner geht ohne, dass z.B. ein Testament vorliegt, leer aus. Der überlebende Partner sieht sich dann eventuell mit Anspruchstellern konfrontiert, die mit der Partnerschaft überhaupt nichts zu tun haben. Haben die Partner z.B. gemeinsam ein Haus gebaut und finanziert, so mag es zwischen den Partnern klar gewesen sein, dass im Todesfall der Überlebende das Haus ganz erhält. Ist dies jedoch nicht testamentarisch geregelt, so kann diese „Sünde“ im Endergebnis, wirtschaftlich betrachtet, zum Verlust des eigenen Hauses führen, da eventuell die gesetzlichen Erben des Verstorbenen ihre Anteile fordern. Hinzu kommt noch, dass Lebenspartner ohne Trauschein hinsichtlich der Erbschafts- und Schenkungssteuer schlechter gestellt werden, als die Partner mit Trauschein. Sofern eine große Belastung (z.B. ein Haus) vorhanden ist, sollte dringend an die Absicherung des Partners und der Immobilie (sowohl mit als auch ohne Trauschein) beispielsweise mittels Abschluss einer Risikolebensversicherung gedacht werden. Wie Sie sehen, kann das „doch so ferne Thema“ des eigenen Ablebens vielfältige Probleme und Schwierigkeiten bereiten, die bei rechtzeitigem Gegensteuern größtenteils vermeidbar sind.
Spätestens dann, wenn eine „Patchwork-Family“ vorhanden ist, wird eine gewissenhafte Planung mit juristischem Beistand erforderlich. Grundsätzlich ist jedem anzuraten, sich mit diesem Thema rechtzeitig zu beschäftigen und eine persönliche und individuelle Lösung in der Beratung zu finden.
Thomas Baumhäkel
Rechtsanwalt für Erbrecht