…Kinder, Kinder… im Arbeitsrecht
Berufstätigkeit und Kinder (hier insbesondere kranke Kinder) unter einen Hut zu bringen. Es gibt hier die Möglichkeit, sich quasi zur Betreuung des kranken Kindes „krankschreiben zu lassen“
Berufstätigkeit und Kinder (hier insbesondere kranke Kinder) unter einen Hut zu bringen. Es gibt hier die Möglichkeit, sich quasi zur Betreuung des kranken Kindes „krankschreiben zu lassen“
Passieren kann es jedem–jederzeit. Durch einen Unfall oder durch eine hartnäckige Krankheit kann man im Beruf lange ausfallen. Was passiert dann eigentlich mit dem gesetzlichen Mindest-Urlaubsanspruch, der einem vor der Arbeitsunfähigkeit noch zustand?
Der europäische Gerichtshof -EuGH - hatte sich in einer aktuelleren Entscheidung mit dem Thema zu befassen, was mit dem Resturlaub, der noch zu Zeiten einer Vollbeschäftigung entstanden ist, geschieht
Wie häufig kommt es vor, gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie heute, dass der Arbeitgeber den Urlaub bewilligt hat, die Reise wurde gebucht und begonnen... dann passiert etwas und der Arbeitgeber versucht den Mitarbeiter zurückzubeordern.