Scheidung bei kirchlichen Arbeitgebern

Im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts bleibt es bislang dabei, dass sich eine Tätigkeit im kirchlichen Bereich und eine Scheidung mit anschließender eheähnlicher Lebensgemeinschaft und Wiederverheiratung nicht „vertragen“… es sei denn, der Gleichbehandlungsgrundsatz wird wie hier verletzt. Im Fall der Kündigung eines Düsseldorfer Chefarztes – dort wurden vor diesem Hintergrund in dem Krankenhaus nämlich nur Katholiken „gefeuert“ die Protestanten mit den gleichen „Vergehen“ blieben verschont….. Außerdem wusste das Krankenhaus schon seit 2006 von dem arbeitsvertraglichen „Verstoß“ (eheähnliches Verhältnis…) ohne diesen zu ahnden…LAG Düsseldorf – Urt. v. 01.07.2010 – 5 Sa 996/09.

 

Thomas Baumhäkel
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Rechtsanwalt für Familienrecht und Scheidung