Riskieren Sie nicht Ihre Chancen auf eine Abfindung!
Wir alle hören seit mindestens einem Jahr in den Medien kaum etwas anderes mehr als Krise, Finanzkrise, etc. …. In einer Gesamtsicht ist eigentlich überraschend, dass die Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt bislang eher kaum noch zu spüren sind. Ein Grund dafür ist mit Sicherheit die Stützung des Arbeitsmarktes in der Vergangenheit beispielsweise mit der Hilfe von Kurzarbeitergeld, welches aber, wie auch die anderen Förderungen, nicht unbegrenzt gewährt wird. Es ist zu erwarten, dass gerade im kommenden Jahr die „Krise“ nochmals auf die einzelnen Arbeitsverhältnisse durchschlägt.
Die Unternehmen werden sich also spätestens dann überlegen müssen, ob und wenn ja von welchem Arbeitnehmer sie sich trennen wollen oder müssen. An dieser Stelle ist dann in aller Regel das Thema der Höhe der Abfindung, die eventuell zu zahlen ist, ein nicht zu vernachlässigender Punkt der Überlegungen des Arbeitgebers.
Aus Sicht des Arbeitgebers ist es natürlich am „günstigsten“, wenn keine oder nur eine sehr geringe Abfindung zu zahlen ist. Der sicherste Weg hierfür ist dann eröffnet, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber quasi eine „Steilvorlage“ für eine – im schlimmsten Fall fristlose – Kündigung liefert.
Die Fälle der Kassiererin „Emmely“ – Pfandbon-Urteil aus Berlin, der „Maultaschen-Fall“ – Diebstahl von 6 Maultaschen im Wert von 3-4 Euro durch eine Altenpflegerin die 17 Jahre beschäftigt war – sowie zuletzt ein Urteil des LAG Schleswig-Holstein – dort wurde eine fristlose Kündigung für rechtmäßig erklärt, weil der Arbeitnehmer auf seinem Dienstdrucker 138 private Ausdrucke getätigt hatte, gingen landauf-landab durch die Presse. Das ist aber keine neue Entwicklung sondern spätestens seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes in dem sog. „Bienenstich-Fall“ am Anfang der 80-er Jahre gefestigte Rechtsprechung.
Die Arbeitnehmer sollten also gewarnt sein, da Arbeitsgerichte gerade bei so gelagerten „Bagatellfällen“ kein Pardon kennen. Wenn Ihr Job also schon zur Disposition stehen sollte, dann verschlechtern Sie bitte nicht auch noch Ihre Verhandlungs- oder Prozessaussichten – und damit direkt die Höhe Ihrer möglichen Abfindung! Seien Sie einfach ein bisschen sensibler und vorsichtiger… Positionieren Sie sich rechtzeitig, sorgen Sie rechtzeitig für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung und lassen Sie sich rechtzeitig von einem Fachmann beraten.
Thomas Baumhäkel
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht