Arbeitnehmer dürfen nicht in Konkurrenz zu ihren Arbeitgebern treten. Das gilt während des Arbeitsverhältnisses und ggf. darüber hinaus. Während des Arbeitsverhältnisses verbietet ganz allgemein die sog. Treuepflicht, dass der Arbeitnehmer…
Die betriebsbedingte Kündigung von Stammarbeitnehmern ist wegen alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten unwirksam, wenn der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer beschäftigt, mit denen er ein nicht schwankendes, ständig vorhandenes (Sockel-)Arbeitsvolumen abdeckt. Dieses entschieden die Richter des…